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Familienrecht

Das Familienrecht als ein Teilgebiet des Zivilrechts regelt u. a. die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Darüber hinaus umfasst es die Bereiche Pflegschaft, Vormundschaft, Betreuung und Adoption. Familienrechtliche Auseinandersetzungen bergen aufgrund der damit einhergehenden emotionalen Verletzungen ein besonders hohes Streitpotential. Insbesondere dann, wenn Kinder von diesen Auseinandersetzungen betroffen sind, lohnt sich die Mühe, eine einvernehmliche vertragliche Lösung auszuhandeln. Sollten aber sämtliche Einigungsbemühungen zurückgewiesen werden, vertreten wir Ihre Interessen mit bestmöglicher Durchsetzungskraft außergerichtlich und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Bei Beratungsbedarf zu den nachfolgenden Bereichen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns einfach.

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Rechtsgebiete

Unsere Schwerpunkte

Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, und Vertragsrecht. Wir stehen Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite und vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Mit individuellen Lösungen und persönlichem Engagement unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Bei folgenden Themen helfen wir gerne weiter

Überprüfung / Erstellung von Eheverträgen

Beratung über die Rechtslage bei Trennung / Scheidung

Klärung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen

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Klärung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen

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